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So helfen wir

Wen unterstützen wir?

 

Wir möchten, dass unsere Hilfe dort ankommt, wo es am nötigsten ist. Wir bieten Unterstützung für Menschen, die in Graubünden leben, eine IV- oder AHV-Rente beziehen und in der Regel mindestens 18 Jahre alt sind. Die Mobilitäts-einschränkung muss durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden. Die Vermögensgrenze liegt bei EL-Bezügern bei CHF 30'000 für Alleinstehende bzw. CHF 50'000 für Ehepaare. Ohne EL bei CHF 50'000, bzw. CHF 90'000 für Ehepaare.

stiftung mobilita, so helfen wir
stiftung mobilita, so helfen wir
Wie funktioniert Mobilita?

Nachdem wir alle Informationen vorliegen und Ihren Antrag bewilligt haben, erhalten Sie jeweils im Dezember und im Mai eine definierte Anzahl von Coupons für das folgende Halbjahr, die Sie bei unseren Fahrdienstpartnern für eine vergünstigte Fahrt einlösen können. Den Selbstbehalt zahlen Sie vor Ort direkt an unseren Partner.

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